Emlak24 Umfassender Bauunternehmer- und Projektentwickler-Vertrag (Master Marketing & Representation Agreement)
Stand: 29. September 2026
1. Rahmen und strategischer Geltungsbereich
Dieser Master Agreement wird zwischen Emlak24 mit Sitz in Köln, das digitale Marketing und Vertriebsorganisation (Agency) für das „Bauunternehmen/Projektentwickler" übernimmt, geschlossen, um den Verkauf von Wohn-/Gewerbeprojekten in der Türkei oder weltweit auf dem europäischen Markt und in der internationalen türkischen Diaspora zu beschleunigen. Der Vertrag unterliegt den Standards des Handelsgesetzbuchs (HGB).
2. Projektvertretungsstufen und Pflichten
Die Projekte des Bauunternehmens werden gemäß der Omnichannel-Marketing-Hierarchie des gewählten Pakets geführt:
- Standard-Projekt: Listung in der Kategorie „Neue Projekte". Basis-CRM-Weiterleitung.
- Premium-Projekt: Startseiten-Banner, Social-Media-Performance-Marketing aus Emlak24-Budget, E-Mail-Datenbank-Newsletter.
- Exclusive-Projekt (Alleinvertretung): Vollständiger Agenturservice. Dediziertes Verkaufsteam, physisches Modell im Köln-Showroom, Launch-Events mit Diaspora-Vereinsführern, Messestand-Vertretung international.
3. Lizenzen, Urheberrecht und geistiges Eigentum
3.1. Inhaltslizenz: Das Bauunternehmen erklärt, Urheber an 3D-Renderings, Grundrissen, Imagefilmen, Drohnenaufnahmen und Logos des Projekts zu sein, und räumt Emlak24 ein unentgeltliches, weltweites, unterlizenzierbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für europäische (Diaspora, PR) Werbung ein.
3.2. Emlak24-Kreatives: Eigentum an Fremdsprachenübersetzungen, KI-Texten, Videoschnitten und Digital-Ad-Creatives der Marketingabteilung (CMO-Team) von Emlak24 liegt ausschließlich bei Emlak24. Das Bauunternehmen darf diese Materialien nicht ohne Genehmigung nutzen.
4. Provisionsstruktur (FX Inflow) und Abrechnung
4.1. Anspruch: Emlak24 erhält eine Vergütung, wenn der vermittelte Investor den Kauf (oder die Anzahlung) im Projekt abschließt – je nach Standard- und Exclusive-Paket zwischen 5 % und 7 % des Verkaufspreises.
4.2. Rechnungsstellung: Aufgrund der B2B-Auslandskundenakquise werden Rechnungen an Emlak24 GmbH in Deutschland gestellt; EUR-Überweisungen erfolgen gemäß deutschem und türkischem Steuerrecht (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen).
5. Umgehungsverbot und unlauterer Wettbewerb
Verstoß gegen diese Klausel zieht die schwerste vertragliche Sanktion nach sich.
Das Bauunternehmen darf das durch Emlak24s millionenschwere Markt- und Werbeinvestitionen bereitgestellte „Investoren-/Kundennetzwerk" nicht umgehen.
Mit einem über Emlak24-Events (Launch, Köln-Büro, CRM) kennengelernten Kunden darf innerhalb von 12 Monaten ab Kennenlernen kein direkter Vertrag unter Umgehung von Emlak24 ohne Provision oder mit verdecktem Rabatt geschlossen werden.
Bei Feststellung zahlt das Bauunternehmen bar und ohne Mahnung eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten entgangenen Provisionsbetrags (7 % des Verkaufspreises).
6. Baurisiko, Haftungsausschluss und Freistellung
Emlak24 handelt ausschließlich als „Marketing- und Vermittlungsorganisation".
Sämtliche rechtliche und strafrechtliche Pflichten des Bauunternehmens gegenüber Investoren wegen Genehmigungsproblemen, Baustopp, Verzögerung der Übergabe, Materialmängeln oder Grundbuch-/Hypothekenbelastungen liegen beim Bauunternehmen selbst.
Emlak24 kann in Kundenklagen, Chargebacks oder Schadensersatzverfahren wegen solcher Mängel nicht als Partei genannt werden. Das Bauunternehmen stellt Emlak24 frei und erstattet alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten).
7. Recht und Gerichtsstand
Bei Handelsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien zunächst Mediation mit dem CEO/COO von Emlak24. Besteht der Streit fort, gilt deutsches Handelsrecht (HGB); die Gerichte in Köln (Deutschland) sind endgültig zuständig.
