Emlak24 Umfassende Immobilienmakler- (Handels-) Partnerschaftsvereinbarung
Stand: 29. September 2026
1. Vertragszweck und B2B-Charakter
Dieser Vertrag ist eine handelsrechtliche Partnerschaft (B2B) zwischen Emlak24 mit Sitz in Köln (nachfolgend „Plattform" oder „Anbieter") und einem nach lokalem Recht lizenzierten Immobilienbüro/-berater (MYK-Zertifikat, §34c GewO usw.) (nachfolgend „Agentur"). Es gelten die Standards des Handelsgesetzbuchs (HGB).
2. Dienst (SaaS) und Lead-Weiterleitungshierarchie
Emlak24 stellt der Agentur ein cloudbasiertes CRM-Panel und ein KI-gestütztes Investor- (Lead-) Matching-System bereit. Die Lead-Hierarchie richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell:
- Kennenlernen (100 €/Jahr): 10 Inseratslimit, Lead-Weiterleitung mit Priorität 3.
- Standard (1.000 €/Jahr): 50 Inseratslimit, 5 Boosts pro Monat, Lead-Weiterleitung mit Priorität 2.
- Premium (3.000 €/Jahr): Unbegrenzte Inserate, erweiterte Conversion- (Funnel-) Analytik, Lead-Weiterleitung mit Priorität 1 (heißeste Leads).
3. Operative Standards (SLA) und CRM-Nutzungsregeln
Die Agentur verpflichtet sich, internationalen oder lokalen Kundenanfragen gemäß folgender Regeln nachzukommen:
3.1. 15-Minuten-Regel (SLA): Auf „Hot Lead"-Benachrichtigungen im System (Call Center oder KI) muss spätestens innerhalb von 15 Minuten erstmals reagiert werden (Anruf/Nachricht). Agenturen mit SLA unter 80 % erhalten automatisch reduzierte Lead-Priorität.
3.2. Pflicht zu echten Daten: Flur-, Parzellen- und m²-Angaben in hochgeladenen Inseraten müssen zu 100 % korrekt sein. Falsche Standort-/Preisangaben zur Manipulation des Endeksa-Algorithmus (Fake Listing) sind Grund zur sofortigen Vertragskündigung.
3.3. CRM-Transparenz: Gesprächsnotizen, Verkaufsprozess und Ergebnis mit dem Kunden sind im Emlak24-CRM-Panel zeitnah zu dokumentieren.
4. Umgehungsverbot (Non-Circumvention)
Die Agentur darf mit keinem über Emlak24-CRM oder Call Center vermittelten Investor oder Angehörigen unter Umgehung von Emlak24 einen verdeckten oder direkten Immobilienverkauf/-vermietung tätigen. Bei Verstoß zahlt die Agentur auf erstes Anfordern bar eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des der Plattform schadenden Transaktionswerts (mindestens 5.000 Euro) an Emlak24.
5. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV – DSGVO Art. 28)
Dieser Abschnitt bildet eine Data Processing Agreement (DPA) im Sinne der DSGVO/GDPR.
5.1. Rollenverteilung: Emlak24 ist „Verantwortlicher" (Controller), die Agentur ist „Auftragsverarbeiter" (Processor).
5.2. Grenze der Datennutzung: Die Agentur darf übermittelte Kundendaten NUR zur Durchführung der jeweiligen Immobilientransaktion nutzen. Diese Daten dürfen nicht in eigene Massen-SMS/E-Mail-Kampagnen einfließen oder an Drittbüros weitergegeben werden.
5.3. Audit-Rechte: Emlak24 ist berechtigt zu prüfen, ob die Agentur DSGVO-Standards einhält (ggf. über unabhängige Prüfer). Lokale Daten abgeschlossener Transaktionen oder widerrufener Einwilligungen sind unverzüglich zu löschen.
6. Freistellung und Haftungsbegrenzung
Die Agentur stellt Emlak24 von sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, Bußgeldern und Kosten frei, die aus fehlerhaften Inseraten, unbegründeten Garantieversprechen auf Rendite oder Datenschutzverletzungen entstehen. Die Haftung von Emlak24 gegenüber der Agentur wegen Systemausfällen (Downtime) ist auf die jährlich gezahlte Abonnementgebühr begrenzt.
7. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren Salvatorische Klausel: Ungültigkeit einer Bestimmung berührt nicht die übrigen. Es gilt deutsches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand sind die Handelsgerichte in Köln (Deutschland).
