Emlak24 Umfassender Vertriebspartner-Vertrag (Affiliate & Partner)
Stand: 29. September 2026
1. Vertragscharakter und Unabhängigkeitsgrundsatz (Independent Contractor)
Dieser Vertrag wird zwischen Emlak24 („Plattform") und der natürlichen oder juristischen Person („Vertriebspartner" / „Affiliate") geschlossen, die über ein digitales oder physisches Netzwerk Traffic oder warme Leads an die Plattform vermittelt. Der Vertriebspartner ist weder Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter noch Niederlassung von Emlak24. Das Verhältnis basiert ausschließlich auf dem Grundsatz des selbstständigen Auftragnehmers (Independent Contractor).
Wer kann teilnehmen? Alle Unternehmen und Einzelpersonen außer Immobilienbüros (Reisebüros, Kanzleien, Versicherer, Digital Publisher usw.).
2. Affiliate-Modelle und Provisionsvoraussetzungen
Emlak24 bietet dem Vertriebspartner drei Modelle:
- Passive (Referral-)Weiterleitung: Der Vertriebspartner erfasst warme Lead-Daten mit ausdrücklicher Einwilligung im Emlak24-Pool. Nach Abschluss der Kundentransaktion wird die Provision (automatisch aus dem Pool) ausgezahlt.
- Aktives Affiliate (Link-Weiterleitung): Traffic wird über spezielle Tracking-Links der Plattform (Cookie-Laufzeit: 90 Tage) in sozialen Netzwerken und Paid Ads (PPC) geleitet. Bei Kauf durch vermittelten Traffic wird eine höhere Affiliate-Provision gezahlt.
- Unternehmens-Franchise-Standort: Recht auf einen physischen „Emlak24 Showroom" oder „Kontaktstelle" mit regionalem Schutz (Außenschild, Standardkonzept).
Provisionsanfall (Doppelbuchungsverbot): Provision setzt voraus, dass der vermittelte Kunde in den letzten 6 Monaten keine Aktivität in der Emlak24-Datenbank hatte (Double-Entry-Regel) und dass Verkaufs-/Mieteinnahmen vollständig von Emlak24 eingezogen wurden.
3. Marketingstandards (UWG) und Anti-Spam-Richtlinie
Strikte Einhaltung internationaler Werberegeln und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist verpflichtend.
3.1. Transparente Offenlegung (Disclosure): Der Vertriebspartner muss Nutzern offenlegen, dass spezielle Affiliate-Links eine geschäftliche Beziehung zu Emlak24 widerspiegeln (Kennzeichnung z. B. „Gesponsert", „Werbung" oder „Partnerlink" gemäß FTC- und EU-Vorgaben).
3.2. Spam-Verbot: Cold E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder unaufgeforderte SMS (Spam) an E-Mail-Listen ohne Einwilligung (Double Opt-in) sind streng untersagt. Bei Verstoß werden sämtliche ausstehenden Provisionen des Vertriebspartners eingefroren und sofort storniert.
3.3. Markenverstöße: Der Vertriebspartner darf keine Marken- (Brand Bidding-)Anzeigen mit dem Begriff „Emlak24" bei Google/Meta o. Ä. schalten, die mit den offiziellen Kampagnen von Emlak24 konkurrieren. In sozialen Medien darf er sich (ohne Franchise) nicht als „Emlak24-Leitung/Filiale" darstellen.
4. Datenschutz (DSGVO / GDPR) – Pflichten
Der Vertriebspartner versichert, manuell eingegebene Kundendaten (Name, Budget, Telefon) nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Explicit Consent) erhoben zu haben. Werden Daten aus gestohlenen Datenbanken eingegeben, ist der Vertriebspartner verpflichtet, Emlak24 für internationale Bußgelder (BaFin, Datenschutzbehörden usw.) freizustellen (Indemnification).
5. Steuern und finanzielle Pflichten
Ausgezahlte Provisionen können je nach Recht brutto oder netto anfallen. Der Vertriebspartner kann Emlak24 nicht für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Quellensteuer oder sonstige steuerliche Pflichten in seinem Land haftbar machen. Unternehmen müssen Rechnungen stellen; Privatpersonen müssen Spesenquittungen / Freiberuflerbelege über lokale Partner der Plattform akzeptieren.
6. Kündigung, Beendigung und Nichtübertragbarkeit
Emlak24 kann das Konto des Vertriebspartners bei Verdacht auf Click Fraud, Rufschädigung oder rechtswidrige Tätigkeit einseitig und ohne Entschädigung kündigen. Der Vertriebspartner darf Rechte aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen (Assignment).
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht; voll zuständig sind die Gerichte in Köln, Deutschland (Amtsgericht Köln / Landgericht Köln).
